Marktreglement

Reglement Matthäusmarkt

Stand: Februar 2024

Waren

Der Matthäusmarkt ist ein Lebensmittelmarkt, wobei Blumen als landwirtschaftliches Produkt mit eingeschlossen sind.
An vier Saisonmärkten öffnet sich der Markt auch anderen Produkten:

  • Kulinarische Spezialitäten aus verschiedenen Kulturen (kein Fast Food)
  • Produkte aus sozialen Institutionen
  • handwerkliche und kunsthandwerkliche Produkte aus dem Kleingewerbe und dem Quartier.

Marktfahrerinnen und Marktfahrer

Der Matthäusmarkt ist ein ProduzentInnenmarkt. Mindestens ¾ der angebotenen Waren einer AnbieterIn müssen aus eigenem Anbau, eigener Produktion oder Herstellung stammen.

Idee

Der Matthäusmarkt bietet den MarktfahrerInnen günstige Konditionen und will damit der Bevölkerung im Kleinbasel die Möglichkeit bieten, Obst, Gemüse und andere typische Marktprodukte aus der Region saisonal, frisch und günstig einkaufen zu können.

Gleichzeitig will der Matthäusmarkt den Reichtum Kleinbasels sichtbar machen, indem er eingewanderten KleinbaslerInnen, die Möglichkeit bietet selbsthergestellte Spezialitäten aus ihrer Heimat anzubieten.

Jeweils in den Monaten April, September und im Dezember öffnet sich der Matthäusmarkt und bietet „LaienMarktfahrerInnen“ die Möglichkeit, selbsthergestellte Waren anzubieten.

Die Saisonmärkte werden unter den Mottos Rhabarbermarkt, Kürbismarkt und Zimtmarkt durchgeführt.

Jeweils am Samstag vor dem 1. Advent findet der Kranzmarkt statt. Dies ist ein normaler Wochenmarkt mit einigen AnbieterInnen von Adventskränzen ergänzt.

Marktzeiten

Wochen- und Kranzmarkt: 8-13 Uhr
Rhabarber- und Kürbismarkt: 8:30-14 Uhr (WochenmärktlerInnen 8-14 Uhr)
Zimtmarkt: 10-16 Uhr (WochenmärktlerInnen 8-16 Uhr)

Wir bitten alle StandbetreiberInnen pünktlich zu den Marktöffnungszeiten verkaufsbereit zu sein.

Güterumschlag

Auf und Abbauzeiten:
Wochen- und Kranzmarkt: 7-8 Uhr und 13-14 Uhr
Rhabarber- und Kürbismarkt: 7:45-8:30 (WochenmärktlerInnen 7-8 Uhr) und 14-15 Uhr
Zimtmarkt: Aufbau WochenmärktlerInnen ab 7 Uhr, Aufbau SaisonmärktlerInnen ab 9:00, Abbau 16-17 Uhr

Von den SaisonmärktlerInnen kann der Platz grundsätzlich nicht befahren werden. Ausserhalb der Auf-/Abbauzeiten darf der Platz auch von den WochemärktlerInnen nicht befahren werden. Während der Marktzeiten müssen Motorfahrzeuge vom Platz entfernt werden.

Am Zimtmarkt stehen den ganzen Tag Parkplätze entlang der Feldbergstrasse zum Güterumschlag von max. 15 Minuten zur Verfügung.

Parkplätze

Für die Saisonmarktfahrenden stellen wir keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte organisieren Sie Ihre Transporte dementsprechend. An den BVB-Billettautomaten bekommt man Tageskarten für die blaue Zone.

Für die MarktfahrerInnen des Wochenmarktes bestehen Parkmöglichkeiten im Quartier zu angemessenen Konditionen. Weitere Informationen erhalten Sie beim/bei der Verantwortlichen für den Wochenmarkt (samstag(at)matthaeusmarkt.ch).

Platzordnung

Der Standplatz muss in sauberen Zustand hinterlassen werden. Abfälle und Leergut, wie Harassen, Schachteln usw. sind durch die MarktfahrerInnen zu entsorgen.

Preisanschrift

Gemäss Bundesverordnung über die Bekanntgabe von Preisen müssen die Detail und Grundpreise durch Anschrift an der Ware selbst oder unmittelbar daneben durch Anschrift , Aufdruck, Preisschild usw., bekanntgegeben werden. Sie müssen leicht und gut lesbar sein. Sie sind in Zahlen bekannt zu geben. Preise in Euro können zusätzlich angegeben werden. Reklameschilder/Werbung von Zulieferfirmen dürfen an den Aussenseiten der Stände nicht angebracht werden. Auf den Verkaufshinweisen der Standbetreibenden kann die Zulieferfirma in geeigneter Form erwähnt werden.

Hygiene / Lebensmittelstände

Für Stände, die Lebensmittel verkaufen, gelten folgende Vorschriften:

  • Sie müssen über geeignete Bedienungswerkzeuge sowie über eine Vorrichtung für die Aufnahme von Abfällen verfügen.
  • Fette, Öle und stark fetthaltige Abwasser dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.
  • Auf allen Quartiermärkten gilt die Mehrweggeschirrplicht (siehe Kapitel Mehrweggeschirr)
  • Für die einer Kühlvorschrift unterstellten Lebensmittel muss ein Kühlgerät inklusive Thermometer vorhanden sein.
  • Vor unverpackten Lebensmitteln ist ein Spuck- und Wärmeschutz gegen den Kundenbereich anzubringen.
  • Die Kühlketten sind einzuhalten.

Im Merkblatt „Standbetreiber“ des Lebensmitteinspektorats Basel-Stadt sind die Vorschriften ausführlich zu finden.

Alkoholverkauf

Es ist ein Verbotsschild mit dem Hinweis anzubringen, dass alkoholhaltige Getränke an Jugendliche erst ab 16 Jahren und Spirituosen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Der Ausschank alkoholischer Getränke an Betrunkene ist nicht gestattet.

Mehrweggeschirr

Auf dem Matthäusmarkt muss bei der Abgabe von Essen zum Direktverzehr depotpflichtiges Mehrweggeschirr verwendet werden. Dies beinhaltete alle Geschirrtypen, die gewaschen und wieder verwendet werden.

Nicht erlaubt sind: Einweg-Plastikgeschirr und -Besteck, kompostierbares Einweggeschirr und -behälter, Styroporbecher und -verpackungen, Pappunterlagen, -teller mit erhöhtem Rand, Einweg Holzbesteck.

Erlaubt sind weiterhin rechteckige Pappunterlagen 20 x 13 cm (z.B. Würste), Papierservietten (z.B. Kuchen), Papiertüten und Pergamentpapier sowie Holzzahnstocher, -stäbchen und Papierstrohhalme.

Essen, das nicht in einem der oben genannten Behältnisse abgegeben werden kann, sowie alle Getränke müssen in bepfandetem Mehrweggeschirr, Flaschen, Becher verkauft werden. Auch alles Besteck muss mehrweg und bepfandet sein. Als Pfandhöhe hat sich gemäss AUE (Amt für Umwelt und Energie) Fr. 2.- pro Geschirrstück bewährt. Die Beschaffung und Reinigung des Mehrweggeschirres ist Sache der Standbetreibenden.

Die Mehrwegvorschriften in allen Einzelheiten ist unter www.aue.bs.ch/mehrweg zu finden.

Abfall

Alle Gegenstände und Abfälle müssen von den StandbetreiberInnen wieder mitgenommen werden. Stände mit Lebensmittel zu Direktverzehr müssen über eine Vorrichtung zur Abfallaufnahme verfügen. Beim Verkauf von Getränken in PET-, Aluminium- oder Glasbehältern muss ein entsprechendes Abfallkonzept vorhanden sein. (Z.B. Je nachdem ein Aluminium-, Glas und/oder PET-Sammelbehälter.)

Sicherheit

Offenes Feuer mit unkontrollierter Wärmeausstrahlung und/oder Funkenflug sowie Lagerung von leicht brennbaren Materialien sind in und an den Ständen verboten. Bei Gerätschaften mit elektrischen Apparaten zur Speiseerzeugung ist ein Handfeuerlöscher CO2 bis 6 kg und eine Feuerlöschdecke vorgeschrieben. Kabel-, Wasser- und Abwasserleitungen sind im Fussgängerbereich unfallsicher abzudecken.

Gebühren Wochenmarkt

CHF 6.- pro angebrochenem Laufmeter und Markttag
CHF 4.- Strom (Kaffeemobil 3 x 4.-)

CHF 7.- Parkplatz

Gebühren Saisonmarkt

Für die Wochenmarktfahrenden gelten auch am Saisonmarkt die Gebühren Wochenmarkt
Für die Saisonmarktfahrenden gilt:

  • CHF 10.-, Für jeden angebrochenen Meter (1m; 2m; 3m; 4m; sind möglich)
  • CHF 45.- für 3 x 3m (Stellen von Partyzelt möglich, der Verein vermietet keine Partyzelte)
  • CHF 7.- für Strombezug
  • CHF 60.- für einen halben Marktstand (1.5 m) vom Verein gestellt (nur Zimtmarkt)
  • CHF 120.- für einen ganzen Markstand (3 m) vom Verein gestellt (nur Zimtmarkt)

Zu bezahlen bar und vor Ort dem oder der Marktchef/in des jeweiligen Markttages. Diese Gebühren (ausser Strom) fallen auch bei  Nichterscheinen oder bei einer Abmeldung später  als zwei Wochen vor dem Markttag an.

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften oder gegen polizeiliche Weisungen können den entschädigungslosen Entzug der Bewilligung zur Folge haben.

Kontakt am Markttag

Am Markttag ist eine Marktchefin oder ein Marktchef auf dem Platz. Sie ist telefonisch zu erreichen und hat folgende Aufgaben:

  • den Marktfahrenden ihre Standplätze zuzuweisen (diese sind nicht verhandelbar)
  • Einkassieren der Standgebühren
  • Zuweisen der Parkplätze (nur für Wochenmärktler)
  • Sie/er achtet darauf, dass der Platz in sauberem Zustand hinterlassen wird
  • Sie/er ist AnsprechpartnerIn für alle Probleme am Markttag

Standbewilligung

Der Vorstand des Vereins Matthäusmarkt entscheidet über die Teilnahmebewilligung am Wochenmarkt auf Empfehlung des Ressorts Wochenmarkt.

Über die Teilnahme an den Saisonmärkten entscheidet das Auswahlgremium der smg (Saisonmarktgruppe) des Vereins Matthäusmarkt.

Die Marktfahrenden haben keinen Anspruch auf einen festen Standplatz.

Organisation

Aufgaben des Vereins Matthäusmarkt:

  • Kontakt zuständigen Verwaltungsstellen, Kontakt zu MarktfahrerInnen
  • Akquisition neuer Marktfahrender, Bedürfnisabklärung
  • Kontakt zu Gruppen im Quartier
  • Erteilung von Standbewilligungen
  • Organisation und Durchführung der Woche- und Saisonmärkte
  • Finanzierung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Wichtige gesetzliche Bestimmungen

Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
(SG BS 562.320) www.gesetzessammlung.bs.ch

Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
(SG BS 562.350) www.gesetzessammlung.bs.ch

Umweltschutzgesetz Stadt Basel
(SG BS 780.100 §20) www.gesetzessammlung.bs.ch

Gastgewerbegesetz Stadt Basel
(SG BS 563.100) www.gesetzessammlung.bs.ch