Reglement Matthäusmarkt
Stand: Dezember 2022
Waren
Der Matthäusmarkt ist ein Lebensmittelmarkt, wobei Blumen als landwirtschaftliches Produkt mit eingeschlossen sind.
An vier Saisonmärkten öffnet sich der Markt auch anderen Produkten:
- Kulinarische Spezialitäten aus verschiedenen Kulturen (kein Fast Food)
- Produkte aus sozialen Institutionen
- handwerkliche und kunsthandwerkliche Produkte aus dem Kleingewerbe und dem Quartier.
MarktfahrerInnen
Der Matthäusmarkt ist ein ProduzentInnenmarkt. Mindestens ¾ der angebotenen Waren eines Anbieters müssen aus eigenem Anbau, eigener Produktion oder Herstellung stammen.
Idee
Der Matthäusmarkt bietet den MarktfahrerInnen günstige Konditionen und will damit der Bevölkerung im Kleinbasel die Möglichkeit bieten, Obst, Gemüse und andere typische Marktprodukte aus der Region saisonal, frisch und günstig einkaufen zu können.
Gleichzeitig will der Matthäusmarkt den Reichtum Kleinbasels sichtbar machen, indem er eingewanderten KleinbaslerInnen, die Möglichkeit bietet selbsthergestellte Spezialitäten aus ihrer Heimat anzubieten.
Jeweils zu Jahreszeitenbeginn in den Monaten März, September und im Dezember öffnet sich der Matthäusmarkt und bietet „LaienMarktfahrerInnen“ die Möglichkeit, selbsthergestellte Waren anzubieten.
Die Saisonmärkte werden unter den Mottos Bärlauchmarkt, Kürbismarkt und Zimtmarkt durchgeführt.
Jeweils am Samstag vor dem 1. Advent findet der Kranzmarkt statt. Dies ist ein normaler Wochenmarkt mit einigen Anbietern von Adventskränzen ergänzt.
Marktzeiten
Wochen- und Kranzmarkt: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Bärlauch- und Kürbismarkt: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Zimtmarkt: 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Wochenmärktler ab 8.00 Uhr)
Wir bitten alle Standbetreiber pünktlich zu den Marktöffnungszeiten verkaufsbereit zu sein.
Güterumschlag
Auf und Abbauzeiten:
Wochen- und Kranzmarkt: 7.00 bis 8.00 und 13.00 bis 14.00 Uhr
Bärlauch- und Kürbismarkt: 7.00 bis 8.00 und 14.00 bis 15.00 Uhr
Zimtmarkt: Aufbau Wochenmärktler ab 7:00, Aufbau Saisonmärktler ab 9:00, Abbau 16:00- 17:00
Ausserhalb dieser Zeiten darf der Platz nicht mit Motorfahrzeugen befahren werden. Während der Marktzeiten müssen Motorfahrzeuge vom Platz entfernt werden.
Am Zimtmarkt stehen den ganzen Tag Parkplätze entlang der Feldbergstrasse zum
Güterumschlag von max. 15 min. zur Verfügung.
Parkplätze
Für die Saisonmarktfahrenden stellen wir keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte organisieren Sie Ihre Transporte dementsprechend. An den BVB-Billettautomaten bekommt man Tageskarten für die blaue Zone.
Für die Marktfahrer des Wochenmarktes bestehen Parkmöglichkeiten im Quartier zu angemessenen Konditionen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Verantwortlichen für den Wochenmarkt (samstag(at)matthaeusmarkt.ch).
Platzordnung
Der Standplatz muss in sauberen Zustand hinterlassen werden. Abfälle und Leergut, wie Harassen, Schachteln usw. sind durch die MarktfahrerInnen zu entsorgen.
Preisanschrift
Gemäss Bundesverordnung über die Bekanntgabe von Preisen müssen die Detail und Grundpreise durch Anschrift an der Ware selbst oder unmittelbar daneben durch Anschrift , Aufdruck, Preisschild usw., bekanntgegeben werden. Sie müssen leicht und gut lesbar sein. Sie sind in Zahlen bekannt zu geben.
Hygiene
Die Bestimmungen der Hygieneverordnung über den Umgang mit Lebensmitteln sind einzuhalten. Siehe folgende Links im Internet:
Abfallvermeidung, Vorschrift Mehrweggeschirr
Seit dem 1.1.2018 gilt auch für die Basler Quartiermärkte das Verbot Einweggeschirr zu benutzen. Erlaubt sind weiterhin rechteckige Pappunterlagen 20 x 13 cm (z.B. Würste), Papierservietten (z.B. Kuchen) und Papiertüten. Essen, das nicht in einem der oben genannten Behältnisse abgegeben werden kann, sowie alle Getränke müssen in bepfandetem Mehrweggeschirr, Flaschen, Becher verkauft werden. Auch alles Besteck muss mehrweg und bepfandet sein. Als Pfandhöhe hat sich gemäss AUE (Amt für Umwelt und Energie) Fr. 2.- pro Geschirrstück bewährt. Die Beschaffung und Reinigung des Mehrweggeschirres ist Sache der Standbetreibenden. Entnehmen Sie weitere Infos unter folgendem Link:
Gebühren Wochenmarkt
CHF 6.- pro angebrochenem Laufmeter und Markttag
CHF 4.- Strom (Kaffeemobil 3 x 4.-)
CHF 7.- Parkplatz
Gebühren Saisonmarkt
Für die Wochenmarktfahrenden gelten auch am Saisonmarkt die Gebühren Wochenmarkt
Für die Saisonmarktfahrenden gilt:
- CHF 10.-, Für jeden angebrochenen Meter (1m; 2m; 3m; 4m; sind möglich)
- CHF 45.- für 3 x 3m (Stellen von Partyzelt möglich, der Verein vermietet keine Partyzelte)
- CHF 7.- für Strombezug
- CHF 50.- für einen halben Marktstand (1.5 m) vom Verein gestellt (nur Zimtmarkt)
- CHF 100.- für einen ganzen Markstand (3 m) vom Verein gestellt (nur Zimtmarkt)
Zu bezahlen bar und vor Ort dem oder der Marktchef/in des jeweiligen Markttages.
Diese Gebühren (ausser Strom) fallen auch bei Nichterscheinen oder bei einer Abmeldung später
als zwei Wochen vor dem Markttag an.
Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften oder gegen polizeiliche Weisungen können den entschädigungslosen Entzug der Bewilligung zur Folge haben.
Kontakt am Markttag
Am Markttag ist eine Marktchefin oder ein Marktchef auf dem Platz. Sie ist telefonisch zu erreichen und hat folgende Aufgaben:
- den Marktfahrenden ihre Standplätze zuzuweisen (diese sind nicht verhandelbar)
- Einkassieren der Standgebühren
- Zuweisen der Parkplätze (nur für Wochenmärktler)
- Sie/er achtet darauf, dass der Platz in sauberem Zustand hinterlassen wird
- Sie/er ist AnsprechpartnerIn für alle Probleme am Markttag
Standbewilligung
Der Vorstand des Vereins Matthäusmarkt entscheidet über die Teilnahmebewilligung am Wochenmarkt auf Empfehlung des Ressorts Wochenmarkt.
Über die Teilnahme an den Saisonmärkten entscheidet das Auswahlgremium der smg (Saisonmarktgruppe) des Vereins Matthäusmarkt.
Die Marktfahrenden haben keinen Anspruch auf einen festen Standplatz.
Organisation
Aufgaben des Vereins Matthäusmarkt:
- Kontakt zuständigen Verwaltungsstellen, Kontakt zu MarktfahrerInnen
- Akquisition neuer Marktfahrender, Bedürfnisabklärung
- Kontakt zu Gruppen im Quartier
- Erteilung von Standbewilligungen
- Organisation und Durchführung der Woche- und Saisonmärkte
- Finanzierung
- Öffentlichkeitsarbeit